Zusammenfassung: Dieser Artikel beleuchtet die Geschichte des Hanfs in der Schweiz von den letzten Jahren des Zweiten Weltkriegs bis in die Gegenwart. Thematisiert werden Anbau und Nutzung im Krieg, Prohibition, der Duftsäckli-Boom und gescheiterte Volksinitiativen, Entkriminalisierung von low-THC-Hanf, die Wiederzulassung als landwirtschaftliche Kulturpflanze, Liberalisierung der medizinischen Nutzung und laufende Pilotprojekte zur legalen Cannabis-Abgabe.
Hanfanbau im Zweiten Weltkrieg (1939 – 1945)

Während des Zweiten Weltkriegs führte die Schweiz angesichts von Rohstoffengpässen Anbauversuche mit Hanf durch. Landwirte erhielten die sogenannte „lustige Hanffibel“, die Aussaat, Pflege und Ernte der Fasern für Seile, Uniformstoffe und Zeltplanen detailliert erklärte. Die Nutzung war rein industriell motiviert, um die Versorgungssicherheit des Landes zu gewährleisten.
Nachkriegszeit und Prohibition (1945 – 1961)

Nach Kriegsende verschwand Hanf fast vollständig aus der Landwirtschaft. 1951 erklärte Bundesrat Philipp Etter Hanf per Notrecht zur verbotenen Pflanze. Am 3. Oktober 1951 wurde Cannabis formell ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen und als Betäubungsmittel klassifiziert. Mit der Ratifizierung des Einheitsabkommens über Suchtstoffe 1961 verpflichtete sich die Schweiz zu internationalen Kontrollmechanismen und zementierte damit die globale Prohibition.
Rückgang und homöopathische Nutzung (1960er – 1980er)

In den folgenden Jahrzehnten verschwand Hanf als Nutzpflanze nahezu vollständig aus dem öffentlichen Bewusstsein. Dennoch blieb Cannabis bis Anfang der 1970er Jahre als Monografie im Schweizerischen Arzneibuch erhalten; Apotheken stellten etwa Hühneraugenpflaster mit Cannabisextrakten her. Dies war eine der letzten legalen Anwendungen, bevor das internationale Abkommen die vollständige Löschung aus den Pharmakopöen nach sich zog.
Duftsäckli-Boom und Volksinitiativen (1980er – 2010er)

- Konsumlücke und Boom: Ab den 1980er Jahren wurde der juristische Graubereich um Nutzhanf massiv kommerziell ausgeschöpft. Da das Betäubungsmittelgesetz nur die Herstellung und Verwendung von Rauschmitteln verbot, fielen Blüten, Blätter und Produkte ohne definierte THC-Grenze nicht darunter und konnten legal verkauft werden.
- Headshops und Handelswelle: In den frühen bis Mitte der 1990er Jahren betrieben rund 150 Headshops in der Deutschschweiz – vor allem in Zürich – den Verkauf von Hanfblüten als Duftsäckli, Badezusatz, Kräutertee oder Rauchmischung. In der Romandie sprach man von Herbs Sachets, im Tessin und der italienischsprachigen Schweiz ebenfalls von Duftsäckli.
- Rechtliche Lücke: Die fehlende THC-Grenze in diesem Zeitraum ermöglichte den Verkauf ganzer Blüten ohne Einschränkung, wodurch sich ein echter Hanf-Boom entwickelte und der Konsum in der Bevölkerung stark zunahm.
- Polizeieingriffe: Am 26. Oktober 2003 endete der Boom mit koordinierten Razzien in Headshops landesweit, bei denen tonnenweise Hanfprodukte beschlagnahmt wurden. Dies führte zur Schliessung vieler Geschäfte und zur Verschärfung der Auslegung des Gesetzes.
Gescheiterte Volksinitiativen im Überblick:
- Volksinitiative „Jugend ohne Drogen“ (28. September 1997): forderte eine abstinenzorientierte Drogenpolitik; sie wurde mit 29,34 % Ja-Stimmen abgelehnt.
- Volksinitiative „Für eine vernünftige Drogenpolitik“ (29. November 1998): strebte eine umfassende Liberalisierung aller Betäubungsmittel an; sie scheiterte mit 26 % Ja-Stimmen.
- Hanfinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“ (30. November 2008): forderte die Legalisierung von Anbau, Besitz und Verkauf; abgelehnt mit 36,75 % Ja-Stimmen.
Entkriminalisierung und low-THC-Hanf (2011 – 2013 und danach)

- 1. Juli 2011: Revidierte Betäubungsmittelverordnung erlaubt Nutzhanf mit unter 1 % THC; Produkte unterliegen dem Lebensmittelrecht. Dies legte den Grundstein für den heutigen legalen CBD-Markt.
- 1. Oktober 2013: Einführung der Ordnungsbusse von 100 CHF für den Besitz von bis zu 10 g Cannabis zur Entlastung von Polizei und Justiz. Bei geringen Mengen wird somit nicht mehr zwingend ein aufwendiges Strafverfahren eingeleitet.
Landwirtschaftlicher Nutzhanf (seit 2021)

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Produktion von Hanfsorten unter 1 % THC uneingeschränkt erlaubt. Sämtliche Bestimmungen des Saatgutrechts für Hanf wurden aufgehoben, was die Züchtung und den Anbau von CBD-reichen Sorten in der Landwirtschaft deutlich vereinfachte und dem Schweizer Nutzhanf-Sektor einen signifikanten Schub gab.
Medizinisches Cannabis (bis 2022 und danach)

Bis 1. August 2022 war medizinisches Cannabis nur über zeitaufwendige Ausnahmebewilligungen des BAG (Bundesamt für Gesundheit) erhältlich. Ab diesem Datum trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die es Ärztinnen und Ärzten erlaubt, Cannabis auf Betäubungsmittelrezept zu verschreiben, ohne eine Sonderbewilligung einholen zu müssen. Diese wichtige Liberalisierung hat den Zugang für Patienten deutlich erleichtert und den Export von medizinischem Cannabis aus der Schweiz uneingeschränkt ermöglicht.
Pilotprojekte zur regulierten Abgabe (seit 2021)
- 31. März 2021: Die Verordnung über Pilotversuche zur regulierten Cannabis-Abgabe tritt in Kraft. Gesuche von Kantonen und Städten sind ab dem 15. Mai 2021 möglich. Die Versuche sind auf maximal fünf Jahre angelegt und werden streng wissenschaftlich begleitet, um eine fundierte Entscheidung über die künftige Regulierung zu treffen.
- Weed Care (Basel-Stadt): startete 30. Januar 2023 mit 378 Teilnehmenden; eine erste Auswertung im Jahr 2025 zeigte eine hohe Zufriedenheit bei den Teilnehmenden und eine Verlagerung vom Schwarzmarkt.
- Züri Can (Zürich): folgte am 22. August 2023, erweitert auf 3 000 Teilnehmende am 20. November 2024; bislang wurden rund 46 350 Verkäufe in den offiziellen Abgabestellen registriert (Stand Ende 2024).
Ausblick
Die Pilotversuche zur regulierten Abgabe von Cannabis laufen bis spätestens Mai 2026. Danach wird der Bundesrat eine Gesamtbilanz ziehen und basierend auf den wissenschaftlichen Ergebnissen über eine dauerhafte Cannabis-Regulierung entscheiden. Die primären Ziele sind dabei stets die Stärkung des Gesundheitsschutzes und des Verbraucherschutzes sowie die Eindämmung des illegalen Schwarzmarktes.







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